Eine Definition gemäß den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde:
„Der Hörsturz ist eine ohne erkennbare Ursache plötzlich auftretende, in der Regel einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit cochleärer Genese von unterschiedlichem Schweregrad bis hin zur Ertaubung. Schwindel und/oder Ohrgeräusche sind zusätzlich möglich. Der Hörsturz gilt als Eilfall, nicht als Notfall, eine Therapie sollte innerhalb der ersten 48 Stunden beginnen“.
Die genaue Ursache für die Entstehung eines Hörsturzes ist nicht genau bekannt. Verschiedene Therapieansätze sind bekannt und werden ausgeführt. Aus meiner Erfahrung ist es ratsam eine durchblutungsfördernde und entzündungshemmende Therapie möglichst zeitnahe an das Ereignis einzuleiten. Falls möglich ist eine Infusionsbehandlung, durchaus ambulant durchführbar, zu bevorzugen. Des weiteren sollte der behandelnde Arzt dem betroffenen Patienten eine stressarme Rückzugsmöglichkeit, z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ermöglichen.